Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Thomas Engelhard (Thoman Engelhart) in seinen Schirm und versichert, ihn gleich seinen anderen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Thomas der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, Thomas im Fürstentum der Pfalz zu schirmen und ihn zu geleiten, wenn er darum ersucht. Für den Schirm, der bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gilt, soll Thomas jährlich zu Mariä Lichtmess [02.02.] 1 Pfund Heller Schirmgeld an den pfalzgräflichen Landschreiber zu Germersheim reichen.