Konrad Bruman, [Handwerksmeister], Bürger in Hofheim [am Taunus] (Hoveheim), bekundet für sich, seine Söhne und seine Erben, dass er sich mit Frie...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1387 Februar 21
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini MCCCLXXX septimo in vigilia Petri ad kathedram
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Bruman, [Handwerksmeister], Bürger in Hofheim [am Taunus] (Hoveheim), bekundet für sich, seine Söhne und seine Erben, dass er sich mit Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, wegen des Arbeitslohns (lidelon), den er seinen Gesellen (knechten) im Namen des verstorbenen Herrn [Abt Konrad] von Hanau (Haynauwe) gezahlt hatte, ohne dies durch Urkunden oder Zeugen beweisen zu können, geeinigt hat. Der Abt hat angegeben, dass ihm keine Schulden bekannt seien. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hat Konrad einem Vergleich Graf Gerhards von Weilnau und Johanns von Romrod, Komtur in Nidda, zugestimmt und an Eides statt versichert, den Schiedsspruch anzuerkennen. Die Schiedsrichter haben entschieden, dass Konrad vom Abt vier Gulden erhalten soll. Konrad bestätigt den Erhalt des Geldes, bekundet, dass alle bis zum Tag der Ausstellung der Urkunde ausstehenden Arbeitslöhne und sonstigen Kosten damit bezahlt sind und verzichtet auf alle zukünftigen Forderungen auf das Geld. Siegelankündigung. Auf Bitte des Handwerksmeisters Konrad (meister Conrat) besiegeln Graf Gerhard und Komtur Johann die Urkunde. Sie bestätigen die Eidleistung Konrads. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Gerhard von Weilnau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Romrod, Komtur in Nidda
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Bruman, [Handwerksmeister], Bürger in Hofheim [am Taunus] (Hoveheim), bekundet für sich, seine Söhne und seine Erben, dass er sich mit Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, wegen des Arbeitslohns (lidelon), den er seinen Gesellen (knechten) im Namen des verstorbenen Herrn [Abt Konrad] von Hanau (Haynauwe) gezahlt hatte, ohne dies durch Urkunden oder Zeugen beweisen zu können, geeinigt hat. Der Abt hat angegeben, dass ihm keine Schulden bekannt seien. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hat Konrad einem Vergleich Graf Gerhards von Weilnau und Johanns von Romrod, Komtur in Nidda, zugestimmt und an Eides statt versichert, den Schiedsspruch anzuerkennen. Die Schiedsrichter haben entschieden, dass Konrad vom Abt vier Gulden erhalten soll. Konrad bestätigt den Erhalt des Geldes, bekundet, dass alle bis zum Tag der Ausstellung der Urkunde ausstehenden Arbeitslöhne und sonstigen Kosten damit bezahlt sind und verzichtet auf alle zukünftigen Forderungen auf das Geld. Siegelankündigung. Auf Bitte des Handwerksmeisters Konrad (meister Conrat) besiegeln Graf Gerhard und Komtur Johann die Urkunde. Sie bestätigen die Eidleistung Konrads. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Gerhard von Weilnau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Romrod, Komtur in Nidda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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