Gall Schwertlin zu Brucken reversiert Herzog Ludwig von Württemberg über das ihm um 25 Gulden Bestands- und Kaufgeld als Erblehen verliehene Fall- oder Gnadengut des Klosters Kirchheim zu Brucken, von dem jährlich 10 Schilling Heller Wiesenzins, 1 Scheffel 2 Viertel Roggen, 1 Scheffel 1 Simri 1/2 Viertel Dinkel, 1 Fastnachthenne und 6 Herbsthühner, in Veränderungsfällen 1 Gulden Weglöse und 1 Gulden Handlohn zu reichen sind (Beschreibung des Gutes mit vielen Flurnahmen und Namen von Anliegern).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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