Johans Graf zu Wertheim gibt die Wingarte, welche seine verstorbene Mutter von der alten Reymarin erworben, und die nunmehr an ihn und die Grafschaft gefallen sind, seiner ehelichen Hausfrau, Gräfin Margrethe, zu eigen, nachdem diese den jährlich davon an Hare Eygen, Bürger zu Buchheim, zu entrichtenden Zins von 4 Pfund Geld mit der vertragsmäßigen Summe, 40 Pfund h, abgelöst hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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