Pfalzgraf Ruprecht der Ältere entscheidet mit seinen Räten die Irrung zwischen Markgraf Bernhard und der Stadt Speyer wegen des in verschiedenen Kriegen zugefügten Schadens und verweist die Streitigkeiten über die in das Speyerer Bürgerrecht aufgenommenen badischen Untertanen vor das Hofgericht.