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Die von Johannes Faes, Pastor an der St. Wilhadi-Kirche in
Stade, verfasste und zur Zensur überreichte Schrift "Apologeta
incoenatus leniter castigatus" und nachfolgende
Streitigkeiten
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Die von Johannes Faes, Pastor an der St. Wilhadi-Kirche in
Stade, verfasste und zur Zensur überreichte Schrift "Apologeta
incoenatus leniter castigatus" und nachfolgende
Streitigkeiten
Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 10 Das Konsistorium und Konsistorialsachen >> 2.2 10 5 Die Geistlichkeit in den Städten Stade und Buxtehude
1697-1702
Enthält: u.a.: - Die gegen den reformierten Marburger Professor der Theologie Dr. Philipp Johann Tilemann, genannt Schenck, gerichtete Schrift (Handschrift, gebunden, lat., 596 Seiten) - Zensur-Bericht, Denunziation und Gesuch des Generalsuperintendenten Dr. Johann Dieckmann dazu vom 22. Januar 1697 (mit Anlagen: Auszug aus der gedruckten, von Faes verfassten Trauerpredigt für die schwedische Königin Ulrica Eleonora von 1693, Auszüge aus panegyrischen Gedichten Faes' zum brandenburgischen Kurfürsten und zu dessen Siegen gegen Schweden (in Abschriften Dieckmanns von 1688)); Auszug der theologischen Sachen aus der Gesamtschrift - Regierungsprotokoll vom 22. Januar 1697 zum Zensur-Bericht; Schreiben der Regierung an den Oberkirchenrat Dr. Johann Friedrich Mayer in Hamburg vom 8. Februar 1697 wegen Stellungnahme zu den theologischen Anmerkungen Dieckmanns, mit nachfolgendem Bericht Mayers vom 20. März 1697; Regierungsprotokoll über Verhandlungen mit Deputierten der Stadt Stade vom 5. Februar 1697 wegen Untersuchung der weltlichen Vorwürfe gegen Faes; Gesuche Faes' vom 9. Februar und 4. Mai 1697 um Bewilligung der Drucklegung seiner Schrift, mit Regierungsprotokoll und Antwortschreiben vom 12. Februar 1697; Mandat der Regierung an Faes vom 7. April 1697 wegen Drucklegung-Verbots; rechtliches Gesuch des Pastors Faes an die Regierung vom 18. Mai 1697 um Herausgabe seines Manuskripts, mit nachfolgender Verfügung der Regierung an Faes vom 28. Mai 1697; Protokoll vom 28. Mai 1697 über Verhandlungen mit Stader Deputierten; Schreiben des Wismarer Tribunals an die Regierung vom 5. November 1697 wegen Appellation Faes' gegen die Regierungsverfügung (mit beigefügtem Appellationslibell); Regierungsprotokoll vom 3. Dezember 1697 und Antwortschreiben der Regierung an das Tribunal vom 6. Dezember 1697; Urteil des Tribunals vom 1. Februar 1698 und Rücküberweisung der Sache an die Regierung; Protokoll über Verhandlungen mit Stadtdeputierten vom 18. Februar 1698 wegen des weiteren Verfahrens; Gesuch Faes' vom 21. Juli 1699 um Ausfolgerung seines Manuskripts wegen Zurechtstellen und Versendung der Akten, mit Bescheid der Regierung vom 16. August 1699; Urteil der Theologischen und Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 6. November 1699 in der Inquisitionssache gegen Faes wegen in der Schrift enthaltener Anzüglichkeiten etc., publiziert in Stade am 21. November 1699; Verfügung vom August 1700 zu Details der Drucklegung des Buches; Schreiben der Stadt Stade an die Regierung vom 14. Januar 1702 wegen Vollstreckung des Urteils (mit Anlagen, u.a.: Formular des Purgationseides); Verfügung der Regierung vom 17. Januar 1702 wegen Ansetzung eines Termins zur Eidesleistung; Notifikationsschreiben der Stadt Stade an die Regierung vom 21. Februar 1702 wegen durch eine Reise Faes' notwendiger Terminverschiebung; Revers Faes' vom 31. März 1702
Verzeichnung
Identifikation: Nebenlaufzeit von: 1654
Identifikation: Nebenlaufzeit bis: 1693
Ergänzungen: freier Text: siehe auch Nr. 1524
Index-Gruppe: frei: GND:116098961:Dieckmann, Johann
Faes, Johannes, Pastor, St. Wilhadi-Kirche, Stade Tilemann genannt Schenck, Philipp Johann, Prof. Dr., Theologe, Marburg Dieckmann, Johann, Dr., Generalsuperintendent Ulrica Eleonora, Königin von Schweden Mayer, Johann Friedrich, Dr., Oberkirchenrat, schwedischer, Hamburg
Stade, Magistrat Rostock, Universität, Theologische u. Juristische Fakultäten
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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