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Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, Dekan Philipp
Schenck [zu Schweinsberg] und der Konvent von Fulda grüßen ihre
Amtsleute, Amtskne...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1521-1530
1521 Mai 13
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben am Montage nach dem Sontage Exaudi nach Christi geburt funffzehenhundert unnd im einunndzweintzigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, Dekan Philipp Schenck [zu Schweinsberg] und der Konvent von Fulda grüßen ihre Amtsleute, Amtsknechte, Schultheißen, Zentgrafen, Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Burgämter und Städte sowie die Dorfmeister, Heimburger und Gemeinden der Gerichte und Dörfer, die dem Kloster Fulda verpflichtet sind. Abt Hartmann bekundet, dass er, da er nun alt und schwach geworden ist, Johann Graf von Henneberg, Domherr in Mainz, Köln, Straßburg und Bamberg, als seinen regierenden Koadjutor für seine Regierungszeit sowie als seinen Nachfolger für die Zeit nach seinem Abtreten oder Tod und nach Zulassung und Bestätigung des heiligen Stuhls in Rom angenommen hat. Abt Hartmann weist seine Untertanen an, dem Grafen Johann unverzüglich Eide und Gelübde zu leisten und ihn als Abt anzuerkennen, sobald Abt Hartmann das Kloster Fulda an ihn abgetreten und ihnen dies verkündet hat oder sobald er selbst gestorben ist. Abt Hartmann bekundet, dass die Untertanen dem künftigen Abt treu und gehorsam sein sollen und er diesem als Koadjutor die hohe und niedere Befehlsgewalt (gepoten), die uneingeschränkte Regierung und Verwaltung sowie alle Renten, Nutzungen, Gefälle, Zinsen, Herrlichkeiten und die fürstliche Obrigkeit des Klosters auf Lebenszeit übergeben hat. Hinsichtlich eines zwischen Abt Hartmann und seinem Koadjutor geschlossenen Vertrags, in dem sich Abt Hartmann Vorbehalte für geistliche Lehen und Propsteien sowie für die Verwaltung und Regierung ausbedungen hatte, erklärt er seinen Verzicht. Allein für die Zwischenzeit behält sich Abt Hartmann vor, dass ihm die Untertanen mit den ihm geschuldeten Verpflichtungen zugetan bleiben, dabei aber allein Johann dienstbar, verpflichtet, untertänig und gehorsam sein sollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jp...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Hartmann, Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CCLII
Vermerke (Urkunde): Literatur: RTA 2, S. 560 und 863
Seit dem Reichstag von Worms 1521 war Hartmann nur mehr dem Titel nach Abt von Fulda. Die Koadjutorie des Stifts Fulda wurde bereits 1521 April 30 von Kaiser Karl V. seinem Nachfolger, Johann [II.] von Henneberg, übertragen. Johann von Henneberg übernahm die Regierung 1521 September 4.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.