Die Brüder und Knappen Konrad, Johannes und Wylhardus von Kellinghausen (Keldynchusen) bekunden, vor ihnen habe Johannes Mustamp, Bürger in Marsberg (Montismartis), mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth und seiner Erben sowie auch mit ihrer Erlaubnis zwei Kotten, speziell geheißen zwei Erbgüter (twe aneval), der eine gelegen in Glindeger (Glyndengerhe) [vergl. Glindegrund südlich von Marsberg], der andere in Flessenger (Vlessengerhe) [Wüstung zwischen Niedermarsberg und Leitmar] mit zwei Nutzungsrechten, in der Volkssprache "achtewort" genannt, in dem Walde, genannt Boleskump (Bolars) [Wald südlich von Marsberg], sowie soviel an Ackerland, daß es eine Hufe umfaßt, der Gertrud von Corbike, Bürgerin zu Marsberg, verpfändet. Die beiden Kotten hängen als Lehen von den erwähnten Knappen ab. Gertrud kann diese Güter so lange nutzen, bis die Verpfänder diese mit 30 Schillingen alter Tournosen wieder einlösen. Die Einlösung kann jährlich zwischen Martini und Lichtmeß erfolgen, wobei der Gertrud und ihren Erben ein durch Düngung erworbenes Nutzungsrecht (proprie dungetal) jederzeit vorbehalten bleibt, wobei sie aber dann den Verpfändern für jeden besäten Morgen einen Scheffel beliebiger Saat geben müssen. Johannes verspricht Währschaft. Siegelankündigung der drei Knappen sowie des Johannes Monetarii, Richter, Johannes Schroder, Bürgermeister, Johannes Vdonis, Herman von Belinchusen, Detmar Themerlink, Konrad Dynkelbecker gen. Meyfink, Gotfrid Noethe, Johann Hildebrandi, Ludowich Boleman, Bertold von Roden, Hermann Boleke und Regenhard Becker (Pistor), Ratsherren zu Marsberg, hinsichtlich des Stadtsiegels. Datum 1366 März 25 (ipso die annunciacionis beate Marie Virginis).