Abt Johann vom St. Mangen Kloster zu Füssen (Fu{e}zzen) bekundet, daß Hans der Tublin aus Zams zu ihm kam mit einer von seinem Vorgänger Abt Go{e}swin ausgefertigten Urkunde an dessen Hausfrau Adelheid wegen des Hofes zu Lerchach. Der halbe Hof ist laut Urkunde zu einem rechten Lehen verliehen und bei Verkauf zuerst dem Kloster um 1 mrk billiger anzubieten und wird hiemit auf Bitte Tublins verkauft, Nach Bitte Jos des Klammers und Ulrich des Staigs, Bürger zu Füssen, wird der halbe Hof an den Sohn Georg von Lerchach, sowie seinen Söhnen und Töchtern mit allen Rechten verliehen. Bei Wiederverkauf ist das Vorkaufsrecht des Klosters unter Nachlaß von 2 mrk des Kaufpreises zu beachten. Siegler: Abt Johann von St. Mang zu Füssen; Konvent des Klosters St. Mang; Zeugen: Ulrich Snelman, Küster und Notbruder des Klosters, Jakob von Rotenstain(er), Ludwig, auch Notbruder des Gottshauses, Jos Klammer, Ulrich der Staig, Bürger zu Füssen, Kunrad der Altbru{e}i von Fulenbach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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