Regelungen zur Umwandlung des Klosters Helmarshausen in ein Kollegiatstift vorbehaltlich der päpstlichen Zustimmung.
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Urk. 29, 236
Urk. 29, A II, Kloster Helmarshausen
Urk. 29 Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II]
Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1500-1529
1520 April 14
Abschrift des Notariatsinstruments durch den kaiserlichen Notar Martin Kramer, am 21. Februar 1589 beglaubigt, Papierlibell (10 S.), Latein
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: indictione octava, die vero sabatti, quartadecima mensis Aprilis, pontificatus in Christo patris et domini nostri Leonis, divina providentia papae
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Georg von Helmarshausen und die Konventualen Heinrich Meggerhoff und Heinrich Toldeken erklären in Gegenwart Graf Philipps d. Ä. von Waldeck, Rat des Bischofs Erich von Osnabrück und Paderborn, sowie des Dekans und Kapitels des Stifts Paderbornim Kapitelsaal vor dem öffentlichen Notar Johannes Mangoldt: Abt und Konvent Helmarshausen wünschen die Umwandlung des Klosters in ein Kollegiatstift, wenn und soweit die Genehmigung des Papstes hierfür erlangt werden kann, vorbehaltlich der Güter, Rechte und Gerichtsbarkeit des gegenwärtigen Bischofs und der Kirche zu Paderborn. Wenn der erste Propst des Kollegiatstifts, das errichtet werden soll, verstorben ist, sollen Dekan und Kapitel zukünftig stets einen Angehörigen des Paderborner Stiftkapitels zu ihrem Propst wählen, ungeachtet des gegenwärtig bestehenden Bestätigungsrechts des Bischofs von Paderborn, wie es bisher von den dort gewählten Äbten beachtet wurde. Ferner soll von Seiten des Abtes und Konvents bzw. des Propstes, Dekans und Kapitels in Helmarshausen ein Amtmann bzw. castellanus in der Burg Krukenberg ein einheimischer Angehöriger eines Rittergeschlechts bestimmt werden, der in der Paderborner Diözese begütert ist und zur Einhaltung des Burgfriedens und anderer Abmachungen in bisheriger Weise verpflichtet werden soll. Der erste Amtmann soll aus der Familie von Falkenberg in Herstelle werden. Es folgen weitere Regelungen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Otto von Falkenburg, Kanoniker zu Speyer, Johannes Scholdt, Kleriker zu Kassel
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Georg von Helmarshausen und die Konventualen Heinrich Meggerhoff und Heinrich Toldeken erklären in Gegenwart Graf Philipps d. Ä. von Waldeck, Rat des Bischofs Erich von Osnabrück und Paderborn, sowie des Dekans und Kapitels des Stifts Paderbornim Kapitelsaal vor dem öffentlichen Notar Johannes Mangoldt: Abt und Konvent Helmarshausen wünschen die Umwandlung des Klosters in ein Kollegiatstift, wenn und soweit die Genehmigung des Papstes hierfür erlangt werden kann, vorbehaltlich der Güter, Rechte und Gerichtsbarkeit des gegenwärtigen Bischofs und der Kirche zu Paderborn. Wenn der erste Propst des Kollegiatstifts, das errichtet werden soll, verstorben ist, sollen Dekan und Kapitel zukünftig stets einen Angehörigen des Paderborner Stiftkapitels zu ihrem Propst wählen, ungeachtet des gegenwärtig bestehenden Bestätigungsrechts des Bischofs von Paderborn, wie es bisher von den dort gewählten Äbten beachtet wurde. Ferner soll von Seiten des Abtes und Konvents bzw. des Propstes, Dekans und Kapitels in Helmarshausen ein Amtmann bzw. castellanus in der Burg Krukenberg ein einheimischer Angehöriger eines Rittergeschlechts bestimmt werden, der in der Paderborner Diözese begütert ist und zur Einhaltung des Burgfriedens und anderer Abmachungen in bisheriger Weise verpflichtet werden soll. Der erste Amtmann soll aus der Familie von Falkenberg in Herstelle werden. Es folgen weitere Regelungen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Otto von Falkenburg, Kanoniker zu Speyer, Johannes Scholdt, Kleriker zu Kassel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ