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Übernahme und Aufbau der verschiedenen wüsten Grundstücke zu Dahlen und deren Steuerbefreiung
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Enthält u. a.: Gesetz für die Wieder-Anbringung und Bebauung der wüsten Stellen und Flecken in der Stadt und auf dem Lande (ergangen am 29. April 1735, publiziert am 15. Juli 1736).
Akten
Verweis: Gerichtshalter: Dr. Johann Jacob Horst
Registratursignatur: Nr. 20
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).