Herzog Bernd zu Braunschweig und Lüneburg bekundet für sich und seinen
Bruder Herzog Otto, dass er mit Einvernehmen des Lüneburger Rates die von ihm
den Bürgermeistern und Ratsmannen von Lüneburg verliehenen Schutzbriefe und die
Privilegienbestätigung zur treuen Hand und guten Verwahrung hinterlegt hat bei
Gherd van Wustrow und Alverick van Bodendijke, desgleichen den von 3
Bürgermeistern, 5 Ratsmannen und 8 Bürgern ausgestellten Brief über 8500
Rheinische Gulden und den dazugehörigen Zins, die genannter Alverick und
Diderick van Quitzauw an Schloss Wynsen uppe der Lu haben, ferner eine
Schuldurkunde Herzog Fredericks von Braunschweig und Lüneburg für den
Lüneburger Rat über 4000 Gulden. Die Verwahrung soll dauern bis zur Abgabe des
Regiments durch den letztgenannten Herzog; andere mögliche Fälle werden
vorgesehen.