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Schlichtung Ritter Burkhards von Weißpriach und Hans Mainharts zwischen den Brüdern Wolflein und Walthasar den Hagen auf der einen und Parzival von Sonneck ("Sunnekch") und Andre Kolb als Vertretern [ihrer Schwestern] Klara und Margarete, Töchtern +Michels des Hagen, auf der anderen Seite. Das väterliche Erbe wird geviertelt, lediglich das Haus in [Eisen]Kappel zwischen Hans dem Kramer und den Häusern des Hermusch, in dem ihr Vater Michel gewohnt hat, und die Wiesen im Weissenbach und an der "Goschutten" mit dem Vieh bleiben ganz den Brüdern. Klara soll die Teilung zusammen mit ihrem Mann Andree dem Masoltrer (Masaltrer) und ihren Geschwistern vornehmen, über die Wahl sollen sie sich einigen; die Teilung soll bis Pfingsten geschehen sein. Andree Masoltrer soll seine Frau Klara nach Landrecht versorgen, beide Schwestern geben ihren Brüdern nach der Teilung einen Verzichtbrief. Bei Verletzung der Einigung fällt eine Buße von 32 Pfund Pfg. an Herrn Burkhard Weißpriach. Siegler: Andree Masoltrer und Niklas [von anderer Hand nachgetragen: "von"] Lachitsch für ihre Frauen [Klara und Margarete], Burkhard von Weißpriach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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