Raphael, Diakon v. St. Georg ad Velum aureum, Kardinal und päpstl. Kämmerer, bestätigt den nachträglich erfolgten Eingang des 25 Jahre lang vom Kloster Formbach nicht bezahlten Jahreszinses (unus Bizantius) von je 1 Florentiner, den das Kloster für die ihm gewährte Exemtion zu leisten hat, und befreit den Abt Leonhard und den Konvent von Strafen und Censuren.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv