Einige Eingesessene der Bauerschaft Sennlich haben das Recht, in dem bei Berlekamps Leibzucht auf der Landwehr gelegenen Pfuhl, genannt das Ossenwasser, bei trockenem Wetter Plaggen zu holen (abzuschäufeln). Weil aber jeder nur einen geringen Anteil an dem Pfuhl besitzt und die Schnade mitten in dem Gewässer (Flut) verläuft, wobei dem Berlekamp das Ufer nach der Leibzucht bis zur Mitte des Pfuhls zum Abschäufeln zusteht, wird folgender Vertrag abgeschlossen: Johann Adolf Berlekamp wählt sich im Graben mitten in der Landwehr auf dem Lütken Felde einen anderen Strich Landes zur privaten Plaggenmahd aus. Weil dem Sonnefelt ein Plaggenteil zugestanden wird, der so weit gehen soll wie das Wasser nach dem Wege, erhalten 2. Schräer, 3. Heckmann, 4. Pieper, 5. Dreyer, 6. Schachter, 7. Schraer, 8. Sonnefelt, 9. Liemann, 10. Buneman, 11. Berlemans, 12. Helmich, 13. Freese, 14. Landmeyer und 15. Gerleman als Entschädigung eine Plaggenmahd an dem an der Wiese des Freesen gelegenen Riehevoets-Walle in der genannten Reihenfolge. Die Interessenten überlassen einmütig dem Kriegskommissar Lucius diesen Streich zur beliebigen Nutzung, d. h. zur Anlage eines Fischteiches, wobei dieser nach dem Grasteiche zu durch einen Damm abzuschneiden ist. Lucius erhält den Teich zu vollem Eigentum. Geschehen zu Westerkappeln. Handzeichen der Interessenten: Unterschrift des Dietrich Christoph von Bippen und des Diederich Aldendorf als Zeugen.