Vor Johannes, Kantor von St. Peter, vom apostolischen Stuhl bevollmächtigtem Richter und Bewahrer der Rechte und Güter des St. Klarenordens in Mainz, bekennen der Edelknecht Emelrich von Nackenheim ("Emelricus von Nakheim"), Mainzer Diözese, u.s. Fr. "Densnydis", daß sie von dem genannten Kloster einen diesem seit alters gehörigen Hof im Dorfe Spiesheim ("Spizheim") mit Aeckern, Wiesen und sonstigen Zugehörden auf Lebenszeit erhalten haben, gegen 8 Malter Roggengült Mainzer Maß, fällig zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt nach Mainz auf Kosten der Eheleute, und zwei Hühner, fällig an Martini in gleicher Weise. Der Hof muß instandgehalten und darf nicht veräußert werden. S.: Aussteller. "Datum et actum 1341 V. Id. Februarii."

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