Werner, der Jüngere von Bolanden (Bolandia) bekundet, dass Werner, sein Großvater, zur Zeit des Kaisers Friedrich (Frederici), von den Kanonikern ...
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1184
Inseriert im Vidimus von 1265 Juni 15. Abschrift im Registrum montis s. Petri, jetzt verschollen, früher Gemeindearchiv Gau-Odernheim
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Werner, der Jüngere von Bolanden (Bolandia) bekundet, dass Werner, sein Großvater, zur Zeit des Kaisers Friedrich (Frederici), von den Kanonikern von St. Steffan zu Metz (Metensibus) in echtem Tausch die Stadt (Opidum) in Gommersheim (Gummersheym) und all ihren Zubehör erworben hat. Sein Großvater habe durch Rückkauf der Gerechtigkeit über den St. Petersberg (de monte beati Petri), die die Leute von Bechtolsheim (Bechtelsheym) sich angeeignet hatten, dort den Gottesdienst fördern wollen und dieser Kirche ein kleines erkauftes Gut in Gau-Heppenheim (Heppenem) übertragen. Da er in jener schwierigen Zeit für Pfründen von Konventsbrüdern nicht hinreichende Güter stiften konnte, habe er zu seinem und seiner Eltern Seelenheil der Sorge Ludwigs (Lodowici), des Grafen und Gründers des Klosters Arnstein (Arensteyn) und des dortigen Abtes Richolf es überlassen durch Priester von Nonnenkloster Gommersheim (Gummersheym), das jener Graf und Konverse gestiftet hatte, dort Messen feiern zu lassen. Danach habe der Abt von Arnstein (Arnsteyn) auf Bitte seiner Großmutter Gude Herrn Herbord, den Prior der Kirche zu Gommersheim (Gummersheym), geschickt, unter dem sein Großvater Werner diese Schenkung des Petersberges bestätigt habe. Dieser Prior habe wegen der Bosheit der Bauern in Gau-Heppenheim (Heppenem), da das kleine Gut nur geringen Ertrag brachte dagegen die gleiche Menge Äcker in Bechtolsheim (Bechtelsheym) von dem Ritter Karl (Carolum) ertauscht, weil ein Einsiedler-Priester vom Petersberg in jenem Dorf 1 Hube gekauft und für den Gottesdienst des hl. Petrus bestimmt hatte. Weiter sei dieser Tausch geschehen vor Sifrid Malur, Schultheiß und anderen Angesehenen (majoribus) in Gau-Odernheim (Odernheym) als Zeugen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Correspondenzblatt des Gesamtvereins 25. Jg. 1877 S. 24f.; Gredy 3. 340/1
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Correspondenzblatt des Gesamtvereins 25. Jg. 1877 S. 24f.; Gredy 3. 340/1
Die von F. Schneider ausgegrabene romanische Kirchenanlage wurde von F. Schneider und B. Wörner in: Correspondenzblatt des Gesammtvereins 1877 S. 24ff. und G. W. J. Wagner-P. Schneider, Die vormals geistlichen Stifte im Großherzogtum Hessen II 1878 S. 79 der bolandenschen Stiftung zugewiesen. Dagegen glaubte Gredy S. 326 an eine ältere von den Metzer Stiftsherren errichtete Kirche. Bei erneuter Ausgrabung fand P. Behn, Der Petersberg bei Gau-Odernheim in: Mainzer Zeitschrift 41/3. Jg. 1946/8 S. 52-59 eine dreischiffige karolingische Basilika des 9. Jh., die im 12. Jh. beim Einbau einer Krypta erweitert und zu Beginn des 13. Jh. umgebaut wurde.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
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