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Kaiser Karl V. bestätigt den zwischen Bischof Wilhelm von Straßburg und dem Grafen Friedrich von Fürstenberg abgeschlossenen Vertrag d.d. 1539 Juli 28.
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Kaiser Karl V. bestätigt den zwischen Bischof Wilhelm von Straßburg und dem Grafen Friedrich von Fürstenberg abgeschlossenen Vertrag d.d. 1539 Juli 28.