Herzog Sigmund von Östreich und Marquart von Baldeg, Ritter, schließen einen Vergleich über die 10000 fl., die dieser bei dem Verkauf der Landgrafschaft Nellenburg "darlegen" sollte. Sie einigen sich auf den schiedsrichterlichen Spruch des Markgrafen Karl von Baden, unter der Bedingung, daß, wenn die schiedsrichterliche Entscheidung in bestimmter Frist nicht zu Stande kommt, der von Baldegk dem Herzog von Östreich nichts mehr schuldig sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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