"Stöffel Stathalter und Veltin Ennglert, Martin Pfeffer sampt Carol Hemmerer, item Heinrich Mall, Moritz Hemmerer, Caspar Ja, auch Kilian Schaden seligen witwe und dan Jheronimus Schußler", alle sesshaft zu Stein am Kocher (zum Stayn), bekunden, dass sie Eberhard von Gemmingen dem Älteren aus einem Hof samt Zugehörungen zu Stein jährlich zu Martini [= 11. November] 50 rheinsiche Gulden Landeswährung sowie Handlohn oder Bestandgeld schuldig sind. Diesen Hof hatte einst Seitz Hofman inne; danach war er "Hannsen Schöffern, Appel Zimerman, Peter Wilden und Hansen Metzlern dem jungen" verliehen; jetzt haben die Aussteller eine Hälfte und ein Sechzehntel (ein sechtzenteil) davon inne, Eberhard von Gemmingen die andere Hälfte weniger ein Sechzehntel. Der Bestandsbrief von 1441 Februar 15 ist aufgrund seines Alters und durch Nässe schadhaft geworden, weshalb die Erbbeständer den Leiheherrn um Erneuerung gebeten haben, und Michael Helmling, Stadtschreiber zu Neuenstadt (Newenstat), hat den vorliegenden Brief im Wortlaut inseriert. Die Aussteller versprechen die Erfüllung ihrer Pflichten.