Johann von Schnellenberg zu Schönholthausen und seine Ehefrau Maria geborene Schade leihen sich von Johann Funcke zu Schönholthausen und dessen Ehefrau Margareta 40 Taler, wofür sie ihr Land an dem Breiten Weg (Breidenwege) (Flurname in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 5)), das etwa vier Scheffelsaat groß ist, verpfänden. Das Land stößt an Große Bolen (Groten boelen) Land und den Weg. Desgleichen haben sie sich von den Eheleuten Funcke 20 Goldgulden geliehen, die sie nach zwei Jahren zurückzahlen wollen; hierfür setzen sie zur Sicherheit ihr anderthalb Scheffelsaat großes Land (lendeken) auf der anderen Seite des Weges, das an das Land des Pastors und den angrenzenden Garten stößt. die Eheleute von Schnellenberg sichern Währschaft zu und behalten sich ein Rücklöserecht an den Grundstücken vor. Ankündigung des Siegels und der Unterschriften der Eheleute Johann von Schnellenberg. Zeugen: Heinrich (Henrich) Frone, Hartmann (Hartdman) Schmitt, Johann Richard (Reckerdt) Schulte im Siepen (Bliesiepen oder Siepen, Flur in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ...., S. 34, Nr. 4)), alle wohnhaft zu Schönholthausen. Unterschriften: Johann von Schnellenberg, Maria (Merge) von Schnellenberg. (Petri ad cathedram).