Herzog Johann von Kleve verordnet eine ständige Kommission aus der Klevischen und der Märkischen Ritterschaft zur Beratung, Beschränkung und Tilgung der durch die Kriege mit dem Reich, mit Geldern und mit dem Stift Utrecht erwachsenen Landesschulden. d. Montag nach Sonntag reminisc.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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