Bürgermeister und Rat der Stadt Groningen beurkunden, dass Engelbert Hursbrant, Bürger von Groningen und Bruder des in Beckum/Westfalen (Bechem) inhaftierten Heinrich Hursbrant, nichts Böswilliges gegen die Stadt Beckum und deren Einwohner unternehmen wird. Er darf den dortigen Besitz seines Bruders von seiner Schwägerin vor jedem Gericht fordern und beanspruchen und bevollmächtigt seinen Bruder und seine Schwester, das gleiche in seinem Namen zu tun. Darauf leistet er einen Eid, der von Bürgermeister und Rat mit dem Siegel der Stadt Groningen bestätigt wird.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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