König Christian V. von Dänemark befiehlt den Einwohnern auf den beiden äußersten Dämmen (heute Damm) und auf dem Stau, ihre dort befindlichen Häuser und Wohnungen innerhalb von drei Jahren abzubrechen und sie innerhalb der abgebrannten Stadt zur Förderung von Handel und Wandel neu zu errichten. Der gleichen Bauverpflichtung unterliegen alle Eigentümer unbebauter Grundstücke in der Stadt. Nach Fristablauf sollen die außerhalb liegenden Gebäude abgerissen, die Bauplätze in der Stadt entschädigungslos enteignet und an Bauwillige ausgegeben werden. Die Bewohner innerhalb der Wälle und die vor den Toren haben jetzt gleiche Bürgerrechte.

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Stadtarchiv Oldenburg