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Rentverschreibung
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Darin: [Rückvermerk:] Ad Vicariam Trium Regum in S. Antonij Capella Vf Jo. Remeren possessor. [Rückvermerk:] Ad Causam [...] c[ontra] Korff [...] April 1707 (stark verblaßt). [Rückvermerk:] Heinrich Korff und Gertrud von Hörde Eheleuthe verschreiben an die Vicarie Trium regum in der Antonii kapelle eine tro. Lichtmeß fällige Rente von 6 Goldg., 1616 den 1. februar. [Rückvermerk:] XIII, (No. 356 gestrichen) No. 355.
Enthält: Die Eheleute Henrich Korff zum Harkotten und Gerdruit von Hoerde verkaufen dem Joannes Remars, Vikar am Dreikönigsaltar der Antoniuskapelle, für 100 Goldgulden, gerechnet à 31 Schillinge, eine jährlich zu Lichtmeß fällige Rente von 6 Gulden aus ihrem Erbe Bruggeman im Kirchspiel Greuen (Greven) in der Bauerschaft Westra[dde] und aus ihrem Erbe Weier in Kirchspiel und Dorfbauerschaft Fuehtorpe (Füchtorf). Angehängtes Siegel, und Unterschrift der Gerdrvt van hoerde froge korff thom harkaten.
Archivale
Verweis: Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 355, S. 293
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.