Ulrich Herzog von Württemberg gibt öffentlich bekannt: Zwischen Hans [III.] von Liebenstein im eigenen und Namen von Konrad Schwartz und der Bauernschaft (gepurschaft) in Jebenhausen einer-, andererseits Jörg Werntzhuser war wegen ettlicher beschwärdenn unnd dienstberkaitt auf dessen Hof Zwietracht entstanden. Die Parteien sind am Ausstellungsdatum vor Hofmeister und Räten in Stuttgart erschienen und haben ¿ Hans Schwartz für seinen Vater Konrad ¿ deren Schlichtung akzeptiert, welche vorsieht: Alle einschlägigen Vereinbarungen und erlangten Rechte sind hinfällig; Jörg Werntzhuser übergibt seinen Hof in Jebenhausen mit allem Zubehör und allen Schriftzeugnissen dem Hans von Liebenstein, muß dies auch auf eigene Kosten gegen eventuelle Ansprüche des Andres Wackerlin in Ulm ¿ des Erben seines schwehers [Enderis Weckerlin] ¿ vertreten; Hans von Liebenstein bezahlt dem Jörg Werntzhuser 200 fl rh, nämlich 100 fl auf 15. Juni 1501 (uff sannt Vyts des hailligenn marterers tag nechstkünfftig), den Rest auf 15. Juni 1502; Jörg Werntzhuser soll nachträglich alle bis dato angefallenen Nutzungen von dem Hof erhalten, dafür die bis dato ausständigen Zinsen von 200 fl Hauptgut, die darauf lasten, auszahlen. Hofmeister und Räte erklären die geschehene Auseinandersetzung der beiden Parteien in Esslingen einschließlich der gefallenen Schmähworte und Ehrverletzung für erledigt (ganntz hingelegt, tod und ab). Ankündigung zweier Ausfertigungen je mit dem Sekretsiegel des Ausstellers.