Die Mißhelligkeiten zwischen den Provisoren des Hospitals und deren Eigenhörigen Groite Schurman einerseits und dem Domkellner Diderick von der Recke und dessen Eigenhöriger Meyersche tom Suithave andererseits wegen eines Weges durch der Armen des Hospitals und Schurmans Grund in der Gresbeke und der Besate des Merten Bendes Kotten zu Hyltorpe werden nach neuerlichem Augenschein folgenderweise beigelegt: die Meyersche thom suithave und ihre Nachkommen dürfen den Weg, soweit der Armen und Schurmann Land und Heuwiese reichen unbehindert gebrauchen und ihr Heur über die Gresbeke, wo sie eine Brücke zu machen hat, zu ihrem Hofe fahren, sie gibt dafür den Armen und Schurman ein für alle mal 6 Taler, verpflichtet sich, jährlich 2-3 Tage vor dem Heuschnitt und -fahren den Schuirman zu benachrichtigen, damit er das Gras auf dem Wege schneiden kann, tut er es nicht, steht es ihr zu, Pfähle sollen gesetzt werden und die Breite des Fahrwerks anzeigen. Die Frau und Kinder auf Merten Berndtz Kotten und der Mann Lubbert Gesselbert sind eigenhörig der Domkellnerei, der Mann wird den Armen übergeben, nach dem Tode der Eheleute soll der Spitteler einen Eigenhörigen von der Seite des Mannes darauf setzen, beim Tode soll jeder von seiner Herrschaft geerbteilt werden, auch der Gewinn soll von beiden Erbherren gleicherweise gehalten werden, jeder soll die alte Pacht ohne Nachteil des anderen erheben. am dinxtage na dem sundage Trinitatis