Pachtvertrag vom 25. Okt. 1877 mit dem Bauerngutsbesitzer August Kelch und dem Bäckermeister August Eylert in Linum über die von dem Domänenvorwerk Linum abgezweigten und zur Austorfung und Grasnutzung bestimmten Luchgrundstücke von 81,710 ha für die 13 Jahre von Johannis 1877 bis 1890
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2A III D 6755 (262160)
2A (1686735) Rep. 2A Regierung Potsdam - Akten
Rep. 2A Regierung Potsdam - Akten >> Rep. 2A Regierung Potsdam - Abteilung III Direkte Steuern, Domänen und Forsten - Domänenregistratur >> Ältere Domänenregistratur >> Ämter >> Amt Fehrbellin >> Landeskultur und Wasserbau >> Meliorationen und Torf-Sachen
1877-1890
Enthält u. a.: Pachtvertrag mit dem Bauerngutsbesitzer A. Kelch sowie dem Büdnermeister A. Eylert in Linum über die fiskalische Fischerei in dem sogenannten Be- und Entwässerungsgraben bei Linum für die 12 Jahre von Johannis 1878 bis 1890.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:32 MESZ
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