Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seine Einwilligung, dass sein Sohn Johannes als Propst zu Klingenmünster mit dem dortigen Dekan und Kapitel 40 Achtel jährlicher Korngülte zu Ottersheim auf Wiederkauf verkaufen, um Schaden des Stifts vozubeugen. Da ihm als Landesfürst die Korngülte zusteht verspricht er auch die Käufer bei der Gülte und allen dazugehörigen Rechten und Freiheiten, wie sie in den Händen des Stifts gewesen sind, zu handhben, schützen und zu schirmen, bis der Wiederkauf und die Auslösung erfoglt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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