Vor HENRICH WORTTMAN, kurbrandenburgischem Richter des Amts NIENRADE und Waldförster zu ALTENA, verkaufen ADOLFF HENRICH von NEHEIM zur HEYDEMULLEN und seine Frau MARIA MARGRETHA von PLETTENBERGH zugleich für ihre Stief- bzw. Vorkinder WILLHELM DIETERICH und ANNA ELISABETH von BERCHUM(B) zur Befriedigung der Gläubiger der Güter zur HEYDEMÜLLEN, WERDRINGEN und GRIMMINGHAUSEN und wegen des Prozesses um das Haus RAUCHHOLL (RAUCKHOLL) der Frau CLARA geb. PFREUNDT, Witwe von MASCHERELL für 4000 Rtl. + 100 Rtl. Verzichtspfennig den Rittersitz GRIMMINGHAUSEN, Amt NIENRADE, Ksp. OELL, samt zugehörigem "Hause, Scheuren, Stallungen, Viehhauß, Schaeffstall" usw., allem Hausgerät, allen Ländereien und Gerechtigkeiten, wie ihn seine bisherigen Besitzer, insbesondere JOHAN von PLETTENBERGH innegehabt haben, auch die Gerechtigkeit "einen Hamer uff die Becke zu legen", für die die Verkäuferin die landesherrliche Bewilligung noch einzuholen hat; dazu die Kotten HACHTENBERG, HOHENHAGEN und in der SECHTMECKE (SECHTMACKE), von denen die beiden letzteren zur adligen "Bawett" gehören, weiter Zehnt, Pächte und Dienste des Hofes im VOßLOE bei GRIMMINGHAUSEN, das Recht an dem versetzten Zehnt zu SELSCHEDE sowie an alle andern versetzten Gütern unter Vorbehalt der Löse an dem Hof zu HOLTHAUSEN im Stift CÖLLN; alles allodial bis auf den Zehnt zu SELSCHEDE und unbelastet bis auf Abgaben an die Kirche zu OEL, so wie es der Verkäuferin von ihren Eltern und Bruder erblich zugefallen ist und jetzt ihr und ihren Vorkindern je zur Hälfte gehört. Die Käuferin und ihre beiden ältesten Söhne JOHAN WILHELLM von MASCHERELL, kurbrandenburgischer Rentmeister der Ämter HOERDE, UNNA, CAMEN und SCHWERTE, und JOHAN ADOLPH, Leutnant, ergreifen Besitz. Zur Währschaft verunterpfänden die Verkäufer ihren Besitz, insbesondere die aus dem Kaufschilling einzulösende Verschreibung des Domkapitels zu MÜNSTER und der ANNA von den SCHWARTZEN, Witwe GELLERN auf Ländereien und Weiden des Hauses WERDRINGEN, sowie die der Erben des Rentmeisters NEUHAUS zum HAMME auf das Haus HEYDENMÜLLEN. Als Kuratoren der Vorkinder erklären ihre Verwandten CONRADT von ELVERFELDT zu WERDRINGEN und GERHARTT ADAM von GRÜTER zu ALDENDORP ihr Einverständnis, insbesondere weil das verpachtete Haus GRIMMINGHAUSEN wenig "gerentet" und die Schulden die Pacht übertroffen hätten. 2000 Rtl. und 50 Rtl. Verzichtpfennig werden zum Besten der Kinder angewendet, und zwar 1000 Rtl. an das Domkapitel zu MÜNSTER, 350 Rtl. an Frau von PLATER zu WESTHEMMERDE geb. von PLETTENBERG und 400 Rtl. an Witwe von GELLEREN aus der WERDRINGER Verschreibung, 50 Rtl. an von HAUß zu WANDTHOFEN, 50 Rtl. an die Ev.-luth. Kirche zu WERDOHL, 150 Rtl. an von RUMP zum CRANGE, 25. Rtl. an von SCHNELLENBERG zu HOLTHAUSEN und 25 Rtl. an Witwe WULFFS aus der GRIMMINGHAUSER Verschreibung. Der Richter (5) siegelt. Es unterschreiben und siegeln: ADOLPH HINRICH von NEHEM (1), MARIA MARGARETA von PLETTENBERGH, Frau von NEHEM (2), WILHELM DIETERICH von BERCHEM (3), ANNA ELISABETHA von BERCHEM (4), CONRADT von ELVERFELDT zu WERDRINGEN (6), GERHARDTT ADAM von GRÜTER zu ALDENDORPFF (7). Zeugen: PETER WULFF, Pächter zu GRIMMINGHAUSEN, CHRISTIAN METZ, Bürger zu SCHWEERTE