Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht dem Ritter Konrad Schott, mit dem er bezüglich der Nutzung des Schlosses Hornberg und des Getreide- und Weinzehnten zu Willsbach (Wilspach) in Streit gewesen war, dass er dem königlichen Spruch nachkommen und 1.300 rheinische Gulden dem Konrad für die Abnutzung zahlen wolle. Dazu werden in zwei Raten zu Weihnachten und Weihnachten ein Jahr später je die Hälfte gegen Quittung zu Mergentheim gezahlt, woran weder Krieg, Acht, Bann noch etwas anderes Philipp hindern soll. Sollten Konrad oder seinen Erben durch Säumnisse Kosten oder Schaden wie Zehrung oder Botenlohn entstehen, verpflichtet sich Philipp zur Begleichung. Andernfalls dürfen sie sich von ihm, seinen Erben, Land und Leuten dies holen, bis Genüge geschehen ist, ohne dass dies ein Frevel gegen das Reich, dessen Rechte und Freiheit oder Philipp und dessen Land und Leuten wäre.