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Vor den Büdericher Schöffen Sweder Swailwenbergh und Rutgher Gÿsensoen verkaufen Johan Ticheler und seine Frau Mechtelt dem Henrick Verdriet und seiner Frau Stÿn eine jährliche Erbrente von 1 guten oberländischen rheinischen Gulden aus ihrem haus in Büderich zwischen dem Haus des Abels ingen Gaedem und dem des Johan Ticheler. Die Rente ist zum 1. Mal am Martinstag dieses Jahres und dann jeweils an diesem Termin oder innerhalb der nächsten 14 Tage fällig, wie es das Büdericher Recht vorschreibt. Siegelankündigung der gen. Schöffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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