Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung der EKvW (Bestand)
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13.2
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.04 Mission und Ökumene
1954 - 2016
Das Archiv des Amtes für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 120 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1954 bis 2016 erstrecken.Hauptaufgabe des 2003 gegründeten Amtes für MÖWe ist es, den inneren Zusammenhalt des Arbeitsbereiches Mission - Ökumene - Weltveranwortung der Evangelischen Kirche von Westfalen mit seinen unterschiedlichen Einrichtungen und vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in Kirchenkreisen, Regionen und landeskirchlichen Einrichtungen zu stärken.* Als Serviceeinrichtung für Anliegen der Mission, der weltweiten Gemeinschaft von Christen und der gemeinsamen Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung entwickelt es Materialien, bündelt Informationen, unterstützt Basisgruppen und Initiativen, vermittelt Kontakte und hilft bei der Umsetzung von Vorhaben. Das heutige Amt für MÖWe ist u.a. aus dem Gemeindedienst für Weltmission erwachsen, der 1971 durch Beschluss der Kirchenleitung und Landessynode ins Leben gerufen wurde. Dessen dezentrale Arbeitsweise mit Regionalstellen mehrerer sogenannter Regionalpfarrer als Ansprechpartner für Kirchengemeinden und Kirchenkreise für Fragen von Mission, Ökumene und Weltverantwortung ist bis heute prägend. Der vorliegende Archivbestand umfasst zwar vorrangig Aktenabgaben der Regionalstellen OWL und Nördliches Ruhrgebiet, gibt aber einen guten Einblick in die vielfältige Arbeit des Amtes für MÖWe: Angefangen von den Jahresberichten des Gemeindedienstes, die seit seiner Gründung 1971 vorliegen, bis hin zur regionalen Begleitung von kirchlichen Initiativen und Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen in den Regionalen Arbeitskreisen als Planungs- und Koordinationsgremien. 1997 wurde die landeskirchliche Arbeitsstelle für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung gegründet, um Anliegen des Gemeindienstes für Weltmission, der bis dahin eigenständigen Arbeitsstelle Konziliarer Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der Ökumenischen Dekade sowie der Ökumenischen Diakonie zusammenzuführen. 2003 schließlich wurden auch die Regionalstellen des Gemeindienstes für Weltmission (bereit seit 1998 unter der Bezeichnung Gemeindedienst für Mission und Ökumene) an das nun neugegründete Amt für MÖWe angegliedert. Wie die vorliegende Überlieferung zeigt, arbeitet das Amt für MÖWe neben dem regionalen Engagement mit landeskirchlichen Gremien zusammen, bereitet zentrale Veranstaltungen und Ereignisse für die EKvW vor und beteiligt sich an kooperativen Veranstaltungen mit anderen Einrichtungen wie die Westfälischen Friedenstage, die Westfälischen Missionskonferenzen oder Veranstaltungen zur Ökumenischen Dekade und zur Ökumenischen Diakonie. Die zweimal jährlich tagende Westfälische Arbeitsplanungskonferenz, deren Protokolle sich ebenfalls im vorliegenden Archivbestand befinden, bringt alle Einrichtungen und Akteure einschließlich des landeskirchlichen Ökumenedezernats, der Vorsitzenden der betreffenden landeskirchlichen Ausschüsse und der Vorsitzenden der Regionalen Arbeitskreise in eine verbindliche Planungs- und Koordinationsstruktur. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle und Rundschreiben von Gremien ohne Federführung des Amtes für MÖWe oder seiner Vorgängereinrichtungen, von landeskirchlichen Gremien, von Synodalausschüssen und Kreiskirchentagen, deren Überlieferung von den jeweiligen Trägern gesichert wird, außerdem Unterlagen von geringer Aussagekraft wie Seminaranmeldungen, Korrespondenz zu Bestellungen, Terminen, Handakten mit Materialsammlungen oder Zeitschriften anderer Verbände. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.2 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2018 (Ingrun Osterfinke)
Form und Inhalt: Das Archiv des Amtes für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 120 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1954 bis 2016 erstrecken.
Hauptaufgabe des 2003 gegründeten Amtes für MÖWe ist es, den inneren Zusammenhalt des Arbeitsbereiches Mission - Ökumene - Weltveranwortung der Evangelischen Kirche von Westfalen mit seinen unterschiedlichen Einrichtungen und vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in Kirchenkreisen, Regionen und landeskirchlichen Einrichtungen zu stärken.* Als Serviceeinrichtung für Anliegen der Mission, der weltweiten Gemeinschaft von Christen und der gemeinsamen Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung entwickelt es Materialien, bündelt Informationen, unterstützt Basisgruppen und Initiativen, vermittelt Kontakte und hilft bei der Umsetzung von Vorhaben. Das heutige Amt für MÖWe ist u.a. aus dem Gemeindedienst für Weltmission erwachsen, der 1971 durch Beschluss der Kirchenleitung und Landessynode ins Leben gerufen wurde. Dessen dezentrale Arbeitsweise mit Regionalstellen mehrerer sogenannter Regionalpfarrer als Ansprechpartner für Kirchengemeinden und Kirchenkreise für Fragen von Mission, Ökumene und Weltverantwortung ist bis heute prägend. Der vorliegende Archivbestand umfasst zwar vorrangig Aktenabgaben der Regionalstellen OWL und Nördliches Ruhrgebiet, gibt aber einen guten Einblick in die vielfältige Arbeit des Amtes für MÖWe: Angefangen von den Jahresberichten des Gemeindedienstes, die seit seiner Gründung 1971 vorliegen, bis hin zur regionalen Begleitung von kirchlichen Initiativen und Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen in den Regionalen Arbeitskreisen als Planungs- und Koordinationsgremien. 1997 wurde die landeskirchliche Arbeitsstelle für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung gegründet, um Anliegen des Gemeindienstes für Weltmission, der bis dahin eigenständigen Arbeitsstelle Konziliarer Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der Ökumenischen Dekade sowie der Ökumenischen Diakonie zusammenzuführen. 2003 schließlich wurden auch die Regionalstellen des Gemeindienstes für Weltmission (bereit seit 1998 unter der Bezeichnung Gemeindedienst für Mission und Ökumene) an das nun neugegründete Amt für MÖWe angegliedert. Wie die vorliegende Überlieferung zeigt, arbeitet das Amt für MÖWe neben dem regionalen Engagement mit landeskirchlichen Gremien zusammen, bereitet zentrale Veranstaltungen und Ereignisse für die EKvW vor und beteiligt sich an kooperativen Veranstaltungen mit anderen Einrichtungen wie die Westfälischen Friedenstage, die Westfälischen Missionskonferenzen oder Veranstaltungen zur Ökumenischen Dekade und zur Ökumenischen Diakonie. Die zweimal jährlich tagende Westfälische Arbeitsplanungskonferenz, deren Protokolle sich ebenfalls im vorliegenden Archivbestand befinden, bringt alle Einrichtungen und Akteure einschließlich des landeskirchlichen Ökumenedezernats, der Vorsitzenden der betreffenden landeskirchlichen Ausschüsse und der Vorsitzenden der Regionalen Arbeitskreise in eine verbindliche Planungs- und Koordinationsstruktur.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle und Rundschreiben von Gremien ohne Federführung des Amtes für MÖWe oder seiner Vorgängereinrichtungen, von landeskirchlichen Gremien, von Synodalausschüssen und Kreiskirchentagen, deren Überlieferung von den jeweiligen Trägern gesichert wird, außerdem Unterlagen von geringer Aussagekraft wie Seminaranmeldungen, Korrespondenz zu Bestellungen, Terminen, Handakten mit Materialsammlungen oder Zeitschriften anderer Verbände.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.2 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke)
Form und Inhalt: Das Archiv des Amtes für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 120 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1954 bis 2016 erstrecken.
Hauptaufgabe des 2003 gegründeten Amtes für MÖWe ist es, den inneren Zusammenhalt des Arbeitsbereiches Mission - Ökumene - Weltveranwortung der Evangelischen Kirche von Westfalen mit seinen unterschiedlichen Einrichtungen und vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in Kirchenkreisen, Regionen und landeskirchlichen Einrichtungen zu stärken.* Als Serviceeinrichtung für Anliegen der Mission, der weltweiten Gemeinschaft von Christen und der gemeinsamen Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung entwickelt es Materialien, bündelt Informationen, unterstützt Basisgruppen und Initiativen, vermittelt Kontakte und hilft bei der Umsetzung von Vorhaben. Das heutige Amt für MÖWe ist u.a. aus dem Gemeindedienst für Weltmission erwachsen, der 1971 durch Beschluss der Kirchenleitung und Landessynode ins Leben gerufen wurde. Dessen dezentrale Arbeitsweise mit Regionalstellen mehrerer sogenannter Regionalpfarrer als Ansprechpartner für Kirchengemeinden und Kirchenkreise für Fragen von Mission, Ökumene und Weltverantwortung ist bis heute prägend. Der vorliegende Archivbestand umfasst zwar vorrangig Aktenabgaben der Regionalstellen OWL und Nördliches Ruhrgebiet, gibt aber einen guten Einblick in die vielfältige Arbeit des Amtes für MÖWe: Angefangen von den Jahresberichten des Gemeindedienstes, die seit seiner Gründung 1971 vorliegen, bis hin zur regionalen Begleitung von kirchlichen Initiativen und Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen in den Regionalen Arbeitskreisen als Planungs- und Koordinationsgremien. 1997 wurde die landeskirchliche Arbeitsstelle für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung gegründet, um Anliegen des Gemeindienstes für Weltmission, der bis dahin eigenständigen Arbeitsstelle Konziliarer Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der Ökumenischen Dekade sowie der Ökumenischen Diakonie zusammenzuführen. 2003 schließlich wurden auch die Regionalstellen des Gemeindienstes für Weltmission (bereit seit 1998 unter der Bezeichnung Gemeindedienst für Mission und Ökumene) an das nun neugegründete Amt für MÖWe angegliedert. Wie die vorliegende Überlieferung zeigt, arbeitet das Amt für MÖWe neben dem regionalen Engagement mit landeskirchlichen Gremien zusammen, bereitet zentrale Veranstaltungen und Ereignisse für die EKvW vor und beteiligt sich an kooperativen Veranstaltungen mit anderen Einrichtungen wie die Westfälischen Friedenstage, die Westfälischen Missionskonferenzen oder Veranstaltungen zur Ökumenischen Dekade und zur Ökumenischen Diakonie. Die zweimal jährlich tagende Westfälische Arbeitsplanungskonferenz, deren Protokolle sich ebenfalls im vorliegenden Archivbestand befinden, bringt alle Einrichtungen und Akteure einschließlich des landeskirchlichen Ökumenedezernats, der Vorsitzenden der betreffenden landeskirchlichen Ausschüsse und der Vorsitzenden der Regionalen Arbeitskreise in eine verbindliche Planungs- und Koordinationsstruktur.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle und Rundschreiben von Gremien ohne Federführung des Amtes für MÖWe oder seiner Vorgängereinrichtungen, von landeskirchlichen Gremien, von Synodalausschüssen und Kreiskirchentagen, deren Überlieferung von den jeweiligen Trägern gesichert wird, außerdem Unterlagen von geringer Aussagekraft wie Seminaranmeldungen, Korrespondenz zu Bestellungen, Terminen, Handakten mit Materialsammlungen oder Zeitschriften anderer Verbände.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.2 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
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