Notizen über die durch Kurfürst Philipp von der Pfalz am 20.11.1486 (uff hut montag nach Elizabeth] zu Heidelberg erfolgte Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Ritter Konrad sowie Kilian von Berlichingen einer- und Hans von Zillenhart (Zulnhart) sowie seinen Verbündeten (zugwanten) andererseits betreffend das Fischen in der Kessach in der Mark Widdern. Die Beilegung geschah mit Einwilligung des Bischofs von Würzburg, da sie sein Eigentum betraft: [1.] Der Pfalzgraf und der Bischof sollen je einen ihrer Räte zu einem vom Pfalzgrafen bestimmten Tag nach Widdern schicken, um die Sache anzuhören, anstelle der Fürsten recht zu sprechen und die Sache zu entscheiden. Sollten sie uneins sein, sollen sie einen Obmann dazunehmen. [2.] Konrad hat für sich und Kilian die Einhaltung zugesagt. [3.] Hans von Zillenhart hat sich 14 Tage Bedenkzeit genommen, um es seinen Verbündeten mitzuteilen und die Kanzlei des Pfalzgrafen zu informieren.