(1) L 2213 (2)~Kläger: Comtesse Antoinette von Schaumburg-Lippe, Stiftsfrau des königlichen Stiftes Vallø (Walloe) (Seeland, Dänemark); 1784 als Intervenienten Graf Wilhelm Albrecht Ernst zur Lippe-Detmold; Graf Philipp Ernst von Schaumburg-Lippe-Alverdissen (3)~Beklagter: Graf Simon August zur Lippe; seit 1782 die Vormünder seines Sohnes (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Franz Philipp Felix Greß 1780 ( Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone ( für den intervenierenden Grafen von Schaumburg-Lippe: Dr. Greß [1769] 1784 ( Dr. Franz Philipp Felix Greß 1788 ( Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone ( für den intervenierenden Grafen zur Lippe-Detmold: Dr. Johann Gottfried von Zwierlein (jun.) 1784 ( Subst.: Lic. Friedrich Ernst Duill ( Dr. Wilhelm Christian Rotberg 1786 ( Subst.: Lic. Friedrich Ernst Duill Prokuratoren (Bekl.): Lic. Scheurer [1760] 1781, [1782] 1782 ( Dr. Johann Jakob Wickh [1789] 1790, [1791] 1793 ( Subst.: Dr. Philipp Jakob Rasor ( für die Revision: Notar Held (1793) (5)~Prozessart: Mandati de praestando alimentis tam praeteritis quam praesentibus et futuris ex testamento divi Augusti comitis Lippiaci etc. die 23. May 1696 condito comitissae Antoinettae de Schaumburg-Lippe competentibus cum omni causa et expensis cum clausula Streitgegenstand: Die Klägerin klagt Ansprüche auf Teilhabe an den Zinseinkünften aus einem Fideikommiß ein, zu dem Graf August zur Lippe-Brake seinen Nachlaß bestimmt und ihn für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie unverheirateten weiblichen Mitgliedern des Hauses Lippe-Brake und, falls es solche nicht mehr geben sollte, unverheirateten weiblichen Mitgliedern des gesamten Hauses zugesprochen hatte. Sie verweist darauf, daß nach dem Tode des letzten männlichen Angehörigen der Linie Lippe-Brake der Detmolder Zweig des Hauses dessen gesamten Besitz einschließlich des Fonds an sich gebracht habe. Trotz eines RHR-Spruches von 1734, die Hälfte davon dem Hause Schaumburg-Lippe zu überlassen, sei diesem kein Zugang zum Archiv gewährt worden, so daß man erst durch das RKG-Mandatsverfahren der Gräfinnen Elisabeth Henriette Amalie und Louise Friederike zur Lippe gegen ihren Bruder, Graf Simon August zur Lippe, der ihnen die Auszahlung der ihnen vom Vater angewiesenen Zinsen aus dem Fideikommiß verweigert habe, inzwischen aber vom RKG zur Zahlung verpflichtet worden sei (vgl. L 82 Nr. 528 (L 2259)), von diesem Fideikommiß erfahren habe. Sie fordert Teilhabe an diesem Fideikommiß, zumal sie sich als um 2 Grade näher als die beiden Detmolder Gräfinnen mit dem Erblasser verwandt nach dem Charakter von Fideikommissen wie dem Wortlaut des Testamentes berechtigt fühlt. Sie macht daher Ansprüche auf den Eintritt in die Nutzung des Fideikommisses nach dem Tode einer 1777 verstorbenen Begünstigten geltend. Der Beklagte bestreitet Ansprüche der Klägerin, die, da sie seit 30 Jahren im Stift lebe und aus dem Hause Alverdissen eine Apanage erhalte, hinreichend versorgt sei, und das Vorhandensein des eingeklagten Fideikommisses bzw. je damit zu tun gehabt zu haben. Der Fonds sei zur Verwaltung durch das Brakische Haus gestellt und nach dessen Aussterben nicht, wie unterstellt, an das Haus Lippe-Detmold gekommen. Er sieht seitens der Klägerin keinen hinreichenden Beweis für das Vorhandensein und seine Verfügungsberechtigung über einen solchen Fonds und damit den Eintritt in ein Verfahren erbracht. Er verweist darauf, daß das RKG schon 1762 seine Einwände für so gewichtig gehalten habe, daß es im Verfahren gegen seine Schwestern das bereits erkannte Exekutionsmandat ausgesetzt habe. Er bestreitet die erstinstanzliche Zuständigkeit des RKG, da es weder um einen Unterhaltsanspruch (causa in favorem alimentorum) noch um den Schutz Notleidender gehe, so daß die Klägerin auf ein erstinstanzliches Austrägalverfahren zu verweisen sei. 20. Dezember 1781 RKG-Einschärfung, über die Befolgung des Mandates zu berichten. 1784 Intervention des Grafen Wilhelm Albrecht Ernst zur Lippe-Detmold, der Ansprüche auf Leistungen aus dem Fideikommiß für seine Tochter Auguste Henriette Casimire Wilhelmine geltend macht. Seine Ansprüche werden von Klägerin wie Beklagtem zurückgewiesen. Intervention des Grafen Philipp Ernst von Schaumburg-Lippe zugunsten seiner Tochter Wilhelmine Charlotte. 23. Dezember 1786 RKG-Strafandrohung an Dr. Greß und Lic. Scheurer "um willen beyde in diesem Protocoll so viele unnöthige und gesezwidrige lange Recess abgehalten". Am 20. Februar 1793 entschied das RKG unter Verwerfung der Einwände des Beklagten gegen seine Zuständigkeit, das Testament des Grafen August sei als hinreichend erwiesen und rechtskräftig anzusehen und daher das Haus Lippe-Detmold zur Herstellung des Fideikommißfundus gemäß der testamentarischen Bestimmung und unter Rechnungslegung über die bisherige Verwendung verpflichtet. Es müsse die Verwaltung des Fonds und die Entscheidung über die Vergabe mit den anderen lipp. Häusern gemeinsam tätigen. Die Nutzung des Fideikommiß sei nach der verwandtschaftlichen Nähe zum Testator zu bestimmen und daher der Gräfin Antoinette die 1777 erledigte Quote von 600 Rtlr. ab 1778 zu entrichten. Gräfin Wilhelmine Charlotte sei der nächste freiwerdende Anteil zu geben. Gleichzeitig verhängte es gegen die Regierung in Detmold "wegen ihrer gesetzwiedrigen, weitläufigen, auch gehäßigen Schreibart und unnöthigen Beylagen" eine Strafe. Gegen dies Urteil legte der Beklagte Revision ein. Mit Urteil vom 28. Juni 1793 ließ das RKG die Revision zu, sprach ihm aber für die die Auszahlung betr. Abschnitte eine Suspensiv-Wirkung ab und auferlegte dem Beklagten dessen Befolgung in diesen Punkten. Mit Urteil vom 7. September 1798 nahm das RKG den von allen Anwälten eingereichten Verzicht auf die Fortführung des Verfahrens an und bestätigte den zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich. (6)~Instanzen: RKG 1781 - 1798 (1366 - 1798) (7)~Beweismittel: Extrakt aus dem Testament des Grafen August zur Lippe-Brake, 1696 (Q 3). Abstammungsschema (Q 4, 36, 39). Botenlohnquittung (Q 14). Gedruckte "Geschichte und Rechte des in dem Hochgräflichen Hause Lippe ... obtinirten ... auch ... continuirenden absoluti juris primogeniturae", o.O. 1783 (Q 82). Gedruckte "Species facti in sachen der Gräfin Antoinette zu Schaumburg-Lippe ... wider den Herrn Grafen Simon August zur Lippe-Detmold ...", o.O. 1789 (Q 88). (8)~Beschreibung: 5 Bde., 24,5 cm; Bd. 1: 2,5 cm, 127 Bl., geb.; Protokoll; [alt L 82 Nr. 574 _] Bd. 2: 4 cm, 212 Bl., geb.; Q 1 - 30;[alt L 82 Nr. 574 _] Bd. 3: 8 cm, Bl. 213 - 706, geb.; Q 31 - 69;[alt L 82 Nr. 574 _] Bd. 4: 5 cm, Bl. 707 - 1021, geb.; Q 70 - 85;[alt L 82 Nr. 575 _] Bd. 5: 5 cm, 216 Bl., lose; Q 86 - 125.[alt L 82 Nr. 575 _]

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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