Konz Rüdt von Bödigheim d. A. und seine Ehefrau Margarethe sowie Dietrich, Ritter, Hans und Wilhelm Rüdten, beider Söhne, verpflichten sich, zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Pfalzgraf Otto von Mosbach, diesem ihren Teil zu Rittersbach zu überlassen, falls sie innerhalb einer bestimmten Frist gewisse ihm gegenüber eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt haben sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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