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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1767 Juni 22
Regest: In dem kaiserl. Conclusum vom 11. Mai (1767) hat der Ausdruck "keiner eigenmächtigen Absetzung einer Magistratsperson oder der Stadt-Officianten sich fernerhin zu unterziehen" nicht die Meinung gehabt, das Wahlprivilegium aufzuheben oder solchem zu derogieren (= es zu beschränken). Ehe die Wahl der Magistratspersonen in der Ordnung und nach Vorschrift kaiserl. Verordnungen, besonders der von 1755, vorgenommen wird, sollte keiner ohne genugsame und erhebliche Ursache abgesetzt werden, was ohnehin nicht angehen kann. ...
Joh. Georg Reizer.