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E. "minister" und die Bürgerschaft zu Biberach beurkunden, daß Hermann der Schneider daselbst und dessen Hausfrau dem Kl. H. ein Haus und 2 Gärten zu Biberach gestiftet haben. Diese Stiftung sei von deren Söhnen Hermann und Heinrich für ungültig erklärt worden; die zu diesem Zweck zusammengerufene Bürgerschaft habe sie jedoch für gültig befunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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