Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Unterstubenwirt [abgegangene Trinkstube der Kaufleutezunft, sogenannte Untere Stube, Marktplatz 6] Johann Braungardt und Katharina Miller, Witwe des Johann Christoph Lindacker, erschienen und haben einen zwischen ihnen am selben Tag geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 075] vorgelegt. Begleitet werden sie von dem Waagezöllner Johann Jakob Haltmayer und dem Bortenmacher Johann Michael Reichle als Pfleger des Sohnes aus der vorherigen Ehe des Bräutigams Johann sowie dem Wirt Zum Greifen [abgegangene Wirtschaft, Bereich Frauenstraße 33] Konrad Schuler und dem Bortenmacher Johann Jakob Haltmayer als Pfleger der Braut. Da der Sohn des Bräutigams aus seiner vorigen Ehe noch minderjährig ist und somit der Pflegschaft des Rats untersteht, haben sie den Rat um die Bestätigung des Ehevertrags gebeten. Der Rat entscheidet nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und auch eine ausreichende Versorgung des Sohnes vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International