Graf Hermann von Neuenahr und Moers verschreibt dem Reinhard von Raesfeld zu Lütekehofen und dessen Anna von der Lipp genannt Hoen für eine Schuld von 5514 Goldgulden, wofür dem Bertram von der Lipp und dessen Gattin Beatrix von Galen im Jahr 1551 die Gefälle von Krakau und Krefeld statt der Zinsen unberechnet überlassen worden, die aber den gebührlichen Zinsfuß von 5 vom Hundert überstiegen, 275 Goldgulden Erbrente aus den Hofesgefällen zu Friemersheim. Datum am 10. Mai.