Graf Eberhard von Königstein urkundet, dass ihm Peter von Buches, ehemals Amtmann zu Peterweil, 500 fl. gegen einen Jahreszins von 25 fl. gegen eine einfache Quittung vom Datum 1500 Okt. 13 (Di. n. Dionys) geliehen hat und versichert auf Begehren der Erben den Zins auf die Einkünfte von seiner Stadt Ortenberg.