Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann I. [von Pfalz-Simmern] zu Sponheim verzichten für die nächsten 10 Jahre auf die ihnen vom Kloster Sponheim zustehenden 50 Malter Hafergült, da das reformierte Kloster diese derzeit nur schwer aufbringen kann und sich so fleißiger der Andacht und dem Gebet für sie, ihre Vorfahren und die klösterlichen Wohltäter zuwenden kann. Bereits beider Väter, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Friedrich I. [von Pfalz-Simmern], hatten bei der Reform des Klosters auf Frondienst, Atzung, Gerechtigkeiten verzichtet und diese durch die jährliche Gült von 50 Malter Hafer sowie die Pflicht zur Stellung eines Wagens im Kriegsfall ersetzt, wie eine Urkunde vom 25. Juli 1468 besagt.