Balthasar Rott (Route), Stadtammann zu Ulm, beurkundet, dass vor dem Gericht auf dem Rathaus der Abt Andreas zu Wiblingen gegen Wernnher Brunwart, Kirchherr zu Süssen (Sussen), Hans Eglolff, Kirchherr zu Regelweiler (Rägglinßwyler), Ulrich Brunwart, der Spengler, Bürger zu Ulm, und Michael Heinrich von Kirchberg klagte, dass diese das Kloster an seinem Hof zu Stade genannt Freudenegg (Frödnegg) irrten. Jene erklärten, sie hätten diesen von ihren Vätern ererbt, er sei lediglich des Klosters Zinsgut. Nachdem der Abt einen Kaufbrief, wonach ihn das Kloster von einem vom Stein erkauft, und eine Bulle, welche ihn als des Klosters Eigengut bestätigt, vorgelegt, wird zu Gunsten des Klosters entschieden, in dem die Beklagten den Abt des Eides "überhoben". Urteiler und zwei Fürsprecher: Peter Ungelter, Bürgermeister zu Ulm, Bartholme Gregg, Claus Ungelter, Konrad von Asche, Krafft Leow, Hans Ehinger, Johanns Ehingers Sohn, und Hans Rentz der Ältere

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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