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Hans Keser von Niederbiegen ("Nidrabügen") bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seinen Erben ein Gütlein in Niederbiegen genannt der Keßlerin oder Rötinen Gütlin verliehen hat. Der Empfänger und seine Erben müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und in guten "zitpuwen" halten. Sie dürfen nichts daraus entfremden. Das darauf stehende Haus müssen sie abbrechen, und sie dürfen kein Haus mehr darauf haben. Dem Abt liefern sie jährlich auf Martini 1 Scheffel Fesen Ravensburger Maßes in das Kloster. Im Herbst leisten sie eine Weinfahrt an den Bodensee. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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