Kungund Gräfin von Wertheim, Conrad von Boxberg und seine Wirtin Kungund räumen ihren Vettern (bulen), den beiden Grafen Rudolf von Wertheim gleichen Anteil an ihren Rechten auf Burg und Veste Schweinberg (Sweinburg) ein. Jeder Akt der Untreue, etwa Einsetzen eines Wächters oder Torwarts wider Willen der andern, zieht für die betreffende Partei Verlust ihrer Anrechte nach sich. Die Habergülte auf die Veste behalten sich die Aussteller vor, gestehen aber bei deren Versetzung oder Verkauf den neuen Partnern das Vorkaufsrecht zu. Im Fall des Todes ohne Hinterlassung von Leibeserben beerben sie gegenseitig ihr Anrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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