Unterstellung der weiblichen Ergänzungskräfte der Feuerwehren unter die SS- und Pol.-Gerichtsbarkeit.
Vollständigen Titel anzeigen
0.4, 075/1975a
former reference number: Allgemeines 62
former reference number: I149, Folio 162
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Rd.-Erl.-Kdo.IIP(R)INr.7050/43
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1944
01.06.1944
Adressat: alle Polizei-Behörden und Dienststellen, das Reichsamt Feuerwehren
Gemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt.
Gemäß der Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Polizeiangehörige werden die Feuerwehrhelferinnen als Gefolge der Orpo der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstellt.
Chef der Orpo, veröffentlicht in Bef BLO, Seite 204
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Archivale
Verwandtes Material: Erl. Reichsführer-SS - Tagebuchnummer III 377/44 vom 26.03.1944
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.06.2025, 09:19 MESZ