Domdechant und Domkapitel zu Paderborn haben von Hans Derendael zu Borgholz eine Verschreibung über 10 Gulden aus seinen halben Zehnten zu Obernatzungen für 200 Gulden Kapital erhalten, daneben haben sie als Pfand einen inserierten Lehnbrief Idel Kannes zu Lügde von 1516 Februar 11 (dinstages na dem Sondage invocavit), der mit Zustimmung seines Lehnherrenn, des Edelherren Simon zu Lippe, Hans Derendael zu Höxter, mit dem halben Zehnten zu Obernatzungen belehnt hat, den ehemals die Familie Richter zu Lehen trug, zuletzt Friedrich Richter, auch die Leibzuchtsverschreibung für Anna, Hans Derendaels Frau, und einer Weinkaufabgabe von 2 Gulden. Keine Wiederverlehnung des halben Zehnten nach dem Aussterben des Mannesstammens der Derendaels, bevor nicht den Erben 300 Gulden gezahlt sind. SA Idel Kannes und des Edelherrn Simon zu Lippe. SA des Ausstellers. Datum: mandages na sent Cathrinen hilligen Junfferen dage

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...