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Vor den Schöffen zu Bocholt Philipp Theising und Johann Bruns verzichtet Gertrud Schulte, Frau des Johann Ulrich Mumm, für ein Darlehen von 62 Talern auf ihr Einlösungsrecht von Hebungen aus dem Büssing-Gut zu Liedern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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