Dekan und Kapitel der Archidiakonalkirche zu Xanten bekunden: Da sie seit geraumer Zeit durch die Empfänger des Kurfürsten von Brandenburg und der Generalstaaten mit schweren Kontributionslasten beladen wurden, die sie aus ihren ordentlichen Einkünften nicht aufbringen konnten, hat ihnen Johanna Schaep dazu 300 Reichstaler geliehen. Hierfür verkaufen sie ihr eine Erbjahrrente von 15 Reichstalern, die aus ihrem allodialen Hof vffgen Juttendonck zu Ursel (Vrsell) im Gericht Xanten sowie aus allen ihren Kellnereigütern und -gefällen jeweils am 1. März oder binnen 14 Tagen danach von 1646 [!] an durch ihren Kellner zu bezahlen ist, wie in Xanten Jahrrenten gewöhnlich bezahlt werden. Sie verzichten auf alle Rechtsbehelfe, Einreden, Privilegien und Freiheiten, die ihnen hiergegen zustatten kommen könnten. Sie haben auf die Rente zugunsten Johannas und ihrer Erben verzichtet, die forthin frei darüber verfügen können, und sie geloben, rechte Währschaft zu leisten, wie es Erbkaufsrecht ist. Sie können die Rente jeweils am 1. März mit dem Kapital und den rückständigen Pensionen nach vierteljähriger Kündigungsfrist einlösen. - Ankündigung des Sekretsiegels ihrer Kirche. ... geschehen 1651 den 28 tagh Ianuarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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