Reinhard von Gemmingen bekundet, dass er Philipp Christoph zu Franckenstein eine jährlich zu Drei Könige [= 6. Januar] nach Ockstadt (Ovstatt) fällige Gült in Höhe von 60 Gulden um 1200 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt seine Güter zu Dalheim und sein freiadliges Wörth zu Goddelau (Godela) samt näher bezeichneten Gefällen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt mit halbjähriger Kündigung auf Drei Könige vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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